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FAQs
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Fragen und Antworten zur BAU 2013
Ist ihre Frage nicht dabei? Bitte schreiben Sie uns.

Rund um die BAU 2013
Wann erhalte ich die kostenlosen Ausstellerausweise?Benötige ich während der Auf- und Abbauzeiten einen Ausweis für das Gelände der Messe München?Wo kann man die Ausstellerausweise bestellen?Darf auf dem Messegelände fotografiert werden?Anreise und Aufenthalt
Wie komme ich zum Messegelände?Wie finde ich mit meinem Navigationssystem zur Neuen Messe?Benötige ich ein Visum und wie erhalte ich ein Visum?Werbung und Presse
Wie kann ich meine Kunden auf die BAU 2013 einladen?Wie kommt mein Firmeneintrag ins Internet und in den Katalog?Welche Werbemöglichkeiten gibt es für Aussteller?Technik
Wer kann mir spezielle technische Fragen beantworten?Bis wann müssen die technischen Bestellungen eingereicht werden?Gibt es WLAN auf dem Messegelände?Fragen zur Rechnung
Kann die Rechnung auf einen andere Person/ Firma ausgestellt werden?Wofür ist die " Vorauszahlung für Serviceleistungen"?Was ist die "AUMA-Gebühr"?Was ist die "Entsorgungspauschale Laufzeitabfall"?![]() | |
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Wann erhalte ich die kostenlosen Ausstellerausweise? |
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In Abhängigkeit von der gemieteten Standfläche erhalten Sie
eine Kontingent an kostenlosen Ausstellerausweisen. Benötigen Sie
zusätzlich noch Ausweise, so können Sie diese kostenpflichtig
bestellen. Der Versand der kostenlosen Ausweise erfolgt ab Ende Oktober 2012 nach vollständiger Bezahlung der Zulassungsrechnung. | |
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Benötige ich während der Auf- und Abbauzeiten einen Ausweis für das Gelände der Messe München? |
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Nein, während der Auf- und Abbauphase ist der Zutritt auf das
Gelände der Messe München auch ohne Ausweis möglich. Beachten Sie jedoch für die Einfahrt mit einem PKW oder LKW auf das Gelände der Messe München den Verkehrsleitfaden (verfügbar ab November 2012). | |
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Wo kann man die Ausstellerausweise bestellen? |
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Die Ausstellerausweise können Sie ganz einfach über das Exhibitor Center (online ab Juli 2012) bestellen. Die Ausstellerausweise sind nur durch den Hauptaussteller bestellbar (Mitaussteller müssen über den Hauptaussteller bedient werden). | |
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Darf auf dem Messegelände fotografiert werden? |
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Das Fotografieren auf dem Messegelände ist grundsätzlich nicht gestattet. Für Fotoaufnahmen eines bestimmten Messestandes kann eine Fotogenehmigung eingeholt werden. | |
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Wie komme ich zum Messegelände? |
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Nähere Information finden Sie unter Anreise. | |
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Wie finde ich mit meinem Navigationssystem zur Neuen Messe? |
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Als Besucher/Aussteller der Neuen Messe München oder des ICM geben
Sie im Navigationssystem bitte "An der Point" als Zieladresse ein.
Das Verwaltungsgebäude der Messe München GmbH erreichen Sie
über die Zieladresse "Willy-Brandt-Allee". Am Tor 1 befindet
sich der Besucherparkplatz der Messe Verwaltung. Je nachdem, welches Navigationssystem Sie verwenden, finden Sie die Neue Messe München sowie das Internationale Congress Center ICM in der Kategorie "Ausstellungsgelände", "Messezentrum" oder unter dem Schlagwort "Messe". Einige Navigationssysteme erlauben eine Auswahl nach den Messe-Eingängen Ost, West und Nord. | |
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Benötige ich ein Visum und wie erhalte ich ein Visum? |
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Alle wichtigen Informationen zum Thema Visum und Einreise nach Deutschland finden Sie unter dem Punkt Visa-Service. Bei Visa-Fragen stehen Ihnen unsere Auslandsvertretungen zur Verfügung, die Ihnen auch jederzeit bei Ihren Reisearrangements behilflich sind. | |
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Wie kann ich meine Kunden auf die BAU 2013 einladen? |
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Sie haben die Möglichkeit Ihre Kunden über ein
Eintrittsgutschein in Papierform, das sogenannte Gast-Ticket, oder ein
E-Mail-Gast-Ticket einzuladen.
Die Gutscheine / Online-Gutscheine für ein Tagesticket können im Exhibitor Center (online ab Juli 2012) bestellt werden. | |
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Wie kommt mein Firmeneintrag ins Internet und in den Katalog? |
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Bei Fragen zum Onlinie-Katalog auf unserer Homepage, zum Katalog
(print) der BAU und weiteren Medieneinträgen hilft Ihnen unsere
offizieller Katalogverlag Neureuter Fair Media gerne weiter. Neureuter Fair Media Tel.: (+49 201) 36547 238 bau@neureuter.de www.neureuter.de | |
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Welche Werbemöglichkeiten gibt es für Aussteller? |
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In der Grundgebühr Kommunikation ist bereits der Grundeintrag im
Messekatalog, in der Online-Ausstellerdatenbank und im
Besucherinformationssystem vor Ort enthalten. Über
Erweiterungsmöglichkeiten dieses Eintrags, wie z.B. die Buchung
einzelner Produktkategorien, werden Sie zu gegebener Zeit von unserem
Katalogverlag Neureuter Fair Media informiert. Darüber hinaus können Sie während der BAU auf dem Messegelände vor Ort werben. Weitere Informationen finden Sie unter Werbeflächen auf dem Messegelände. Ihr Ansprechpartner: Michaela Hausmann Tel.: (+49 89) 9 49-2 14 28 michaela.hausmann@messe-muenchen.de | |
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Wer kann mir spezielle technische Fragen beantworten? |
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Für technische Fragen steht Ihnen unser Team vom Technischen Ausstellerservice gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ihren Ansprechpartner finden Sie Kontakt. | |
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Bis wann müssen die technischen Bestellungen eingereicht werden? |
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Alle wichtigen Termin und Fristen finden Sie hier. | |
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Gibt es WLAN auf dem Messegelände? |
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Ja, Sie können das WLAN-Netz mit der kostenpflichtigen WLAN
Connect Card nutzen. Diese funktioniert ähnlich dem Prinzip einer
Prepaid-Karte und ist während der Messe an allen Info-Schaltern
erhältlich. | |
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Kann die Rechnung auf einen andere Person/ Firma ausgestellt werden? |
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Aus steuerrechtlichen Gründen können Rechnungen leider nicht auf einen abweichenden Empfägner ausgestellt werden. | |
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Wofür ist die " Vorauszahlung für Serviceleistungen"? |
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Für buchbare Serviceleistungen (z.B. Elektro-, Wasser-,
Telefonanschlüsse, kostenpflichtige Ausstellerausweise,
Gast-Tickets, etc.) wird eine pauschale Vorauszahlung von 15,- EUR
netto pro Quadratmeter Standfläche mit der Zulassungrechnung
erhoben. Diese Vorauszahlung wird auf der Schlussrechnung nach der
Messe mit den Kosten der tatsächlich gebuchten Leistungen
verrechnet. | |
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Was ist die "AUMA-Gebühr"? |
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Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
(AUMA) erhebt von sämtlichen Ausstellern einen Beitrag von 0,60
EUR netto pro Quadratmeter gemieteter Ausstellungsfläche. Dieser Betrag wird von der Messe München GmbH berechnet und direkt an den AUMA abgeführt. | |
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Was ist die "Entsorgungspauschale Laufzeitabfall"? |
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Mit der Entsorgungspauschale Laufzeitabfall in Höhe von 1,50 EUR/m² Standfläche
zzgl. gesetzlicher MwSt. wird die Entsorgung des beim Aussteller während der
Laufzeit der Messe auf seinem Stand anfallenden Abfalls abgegolten. | |




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